Vollzugsdefizit III BauNVO
§ 19 (4) 2 „[…] Die zulässige Grundfläche darf […] überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 […].“
Baunutzungsverordnung BauNVO
1.2 „[…] Eine Überschreitung der zulässige Grundfläche […] wird auf maximal 800 qm begrenzt.“
B-Plan V/32 E Holländischer Platz 1. Änderung Rechtswirksam 8.3.2015
Stadt Kassel - Vermessung und Geoinformation
Auf dem 920 qm großen Grundstück sind als begrünte, unversiegelte Fläche 120 qm oder 13,05 % nach dem B-Plan von baulicher Nutzung freizuhalten.
Real sind es weniger als die Hälfte.
60 % unversiegelte Flächen beträgt der Richtwert des § 17 BauNVO für WA