Artenschutz und Weihnachtseinkäufe

Keine Exoten unterm Weihnachtsbaum: Regierungspräsidium Kassel rät von unüberlegtem Tierkauf ab

Ob Schildkröte, Schlange oder Papagei: Exotische Tiere eignen sich nicht als Weihnachtsgeschenk und gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Kassel als nordosthessische Artenschutzbehörde angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes hin.

Viele Kinder wünschen sich nichts sehnlicher als ein eigenes Haustier. In Zoogeschäften, Baumärkten und vor allem im Internet häufen sich die Verkaufsanzeigen für lebendige „Weihnachtsgeschenke“. Neben Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen finden sich zunehmend exotische und meist geschützte Arten wie Schildkröten, Reptilien, Papageien und Geckos auf den Wunschzetteln. Spontane, unüberlegte Käufe bereiten oft nur kurze Freude an dem neuen Haustier. Schlimmstenfalls werden Tiere wenig später aus Verzweiflung oder Überforderung „entsorgt“. Heike Wiegand vom Artenschutzdezernat beim RP Kassel rät daher dringend von exotischen Tieren als Geschenk ab, denn diese Tiere haben außerhalb der menschlichen Obhut wenig Überlebenschancen.

Die Tierheime entscheiden sich – trotz Überfüllung – genau in dieser Jahreszeit meist für einen Vermittlungsstopp, denn Tiere sind Lebewesen und keine Spielzeuge, Geschenke oder schmückendes Zubehör. Einem Tier ein Zuhause zu schenken ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist oft zeit- und kostenintensiv – und das nicht selten für viele Jahre. Vor allem die Haltung exotischer Tiere erfordert umfassende Sachkenntnis und die Haltung muss sehr speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Art ausgerichtet sein. Die Anschaffung muss daher sorgfältig geplant werden. „Die Tiere haben einen Anspruch auf art- und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Pflege auf Lebenszeit“, sagt Wiegand.

Exotische Tiere sind meist geschützt und die Haltung ist an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft. Dazu gehört neben der artgerechten Haltung das Vorliegen der erforderlichen Papiere und die Anmeldung zur Registrierung bei der Artenschutzbehörde. „In Deutschland genießt der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz Verfassungsrang“, wie Heike Wiegand erklärt. „Die Überwachung des Handels mit geschützten Tierarten stellt eine wichtige Säule im Artenschutz dar.“

Im seriösen Zoohandel oder beim privaten Züchter ist darauf zu achten, dass stets ein Herkunftsnachweis oder bei streng geschützten Arten eine amtliche Bescheinigung (EG-Bescheinigung) ausgehändigt wird. Ohne diese unterliegen die Tiere einem Besitzverbot und können unter Umständen sogar eingezogen werden. Tiere aus zweifelhafter Herkunft dürfen gar nicht erst gekauft werden. „Wer leichtsinnig kauft, unterstützt unter Umständen den illegalen Handel mit Tieren oder Tierprodukten – und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern sehr oft eine Straftat“, mahnt Wiegand.

Das seit 1976 geltende Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) verbietet den Handel mit bedrohten Arten. Etwa 5.000 Tierarten und rund 29.000 Pflanzenarten sind hierdurch aktuell geschützt.

Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz unterliegen ständiger Weiterentwicklung. So erhielten z. B. gemäß der EU-Verordnung von 2023 inzwischen auch Fische (u. a. Zebrawelse, Süßwasserstechrochen) und einige Wasserschildkröten einen Schutzstatus. Um den Status einer Art festzustellen, bietet sich für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz eine zuverlässige Orientierung. Unter www.wisia.de sind mehr als 30.000 gültige Artnamen aufgeführt.

Wissen müssen Interessierte auch, dass die Haltung gefährlicher Tiere in Hessen verboten ist. Das trifft zum Beispiel auf einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen zu. Eine „Überschneidung“ ist denkbar, denn geschützte Arten gelten teilweise zugleich auch als gefährlich.

Was vor dem Kauf eines Haustiers zu klären ist

Die Entscheidung für ein Haustier ist weitreichend. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Daher sollte man sich vorher folgende Punkte gut überlegen:

  • Können Sie sich ein Tier zeitlich, räumlich und finanziell leisten?
  • Ist eine Alleinhaltung ohne Artgenossen tiergerecht im Sinne des Tierschutzes/-wohles?
  • Reden Sie mit Ihren Kindern, wenn sich diese ein Tier wünschen. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung, ein Tier zu kaufen.
  • Informieren Sie sich über das gewünschte Tier: Handelt es sich um ein gefährliches oder geschütztes Tier?
  • Gehen Sie am besten zum seriösen Zoohandel oder zu privaten Züchterinnen/Züchtern. Dort erhalten Sie neben den erforderlichen Papieren auch Informationen zur Haltung, den möglichen Folgekosten, zur Nahrung oder notwendigen Tierarztbesuchen.
  • Wenn Ihnen beim Kauf die amtliche Bescheinigung nicht automatisch ausgehändigt wird, lassen Sie sich auf keinen Fall auf späteres Nachreichen ein.
  • Von Käufen im Internet, ohne persönliche Übergabe des Tieres und der Papiere, wird dringend abgeraten!

In Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden zuständig für die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes. Das Regierungspräsidium Kassel ist für sechs Landkreise und die Stadt Kassel verantwortlich.

Ausführliche Informationen, Kontakte und Downloads sind zu finden unter:
rp-kassel.hessen.de/natur/artenschutz

Foto: RP Kassel

19.12.2025

Pressemeldung:

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Tel.: (0561) 106 – 0

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