BUND beschließt Klage gegen Baugebiet
Der BUND Hessen hat beschlossen, Klage gegen den Bebauungsplan Gänseweide / Hohefeldstraße in den Stadtteilen Brasselsberg und Nordshausen einzureichen. Damit wurde die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei PNT-Partner beauftragt.
Die Kanzlei ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Sie hatte unter anderem den Eilbeschluss zum Rodungsstopp im Tagebau Hambach Wald (1) erwirkt und in einem Verfahren zu einem Bebauungsplan das Ende des §13b BauGB wegen der Nichtvereinbarkeit mit dem europäischen Recht erreicht (2).
Nach Ansicht des BUND sprechen vor allem Klimaschutz, die Bewahrung der landwirtschaftlichen Nutzung, die fehlende Prüfung von Alternativen, der fehlende Ausgleich und die Bekämpfung der Überwärmung in der Stadt gegen die Bebauung der „Grünen Wiese“.
- Das Gebiet sei ein Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet, das insbesondere in heißen Sommern die umliegenden Stadtteile und die Innenstadt mit frischer und kühlender Luft versorgt.
- Das Stadtplanungsamt hat keine Alternativen geprüft. Insbesondere nicht den Leerstand von mindestens 200 000 qm Bruttogeschossfläche in Kassel, der für Wohnungen genutzt werden könne. Dies könnte Wohnraum für bis zu 4.000 Menschen sein. (3) „Die Einwohnerzahl Kassel ist kürzlich auf 195.012 korrigiert worden,“ wirft Jann Hellmuth vom BUND Kassel ein.“ Damit löst sich das gerne genutzte Argument des Bevölkerungszuwachses in Kassel in Luft auf.“ (4)
- In dem Baugebiet soll der Quadratmeter Bauland bis zu 440 Euro kosten. Diese hohen Kosten werden eine dauerhafte Nutzung als Sozialwohnungen ausschließen. In der Stadt Kassel gilt für Neubaugebiete eine Sozialwohnungsquote von 30 %.
In dem Vermarkungsprospekt des Investors ist bereits eine Erweiterung des Gebiets in Richtung Nordshausen visualisiert.
Drohender Rückbau
Der Bebauungsplan Gänseweide / Hohefeldstraße wurde im November 2023 von der Kasseler Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im Dezember rechtswirksam. Bei erfolgreicher Klage würde der Bebauungsplan unwirksam. Den bis dahin schon gebauten Erschließungen oder gar Häusern droht der Rückbau. In Hessen sind für Erschließungen und Gebäude, bis auf Sonderbauten, keine Bauanträge und Genehmigungen mehr notwendig. Die Bauvorhaben werden nur angezeigt. Damit gehen Bauwillige allerdings voll in das Risiko des Rückbaus bei Wegfall oder maßgeblicher Änderung des Bebauungsplans.
Unterstützung
Die Klage wird unterstützt von den Bürgerinitiativen Grüne Lunge Kassel und Pro Habichtswald, sowie dem Zentrum für Biologische Vielfalt in Kassel und Umgebung (ZeBiViKS e.V.).
Klagen gegen den weiteren Flächenverbrauch sind teuer, aber notwendig. Deshalb bittet das Bündnis um Spenden an den BUND.
BUND Kassel IBAN: DE19 5205 0353 0001 1980 34 Kasseler Sparkasse
Verwendungszweck: Spende Klage Gänseweide + eigene Adresse für die Spendenbescheinigung
Bei Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt.
Quellen:
1.Verwaltungsverfahrensbegleitung und Klagen im Zusammenhang mit dem 2. und 3. Rahmenbetriebsplan, Hauptbetriebsplänen und Grundabtretungsverfahren für den Tagebau Hambach, insb. Eilbeschluss zum Rodungsstopp im Hambacher Forst
VG Köln, B. v. 31.07.2018, 14 L 1440/18, OVG NRW, B. v. 05.10.2018, 11 B 1129/18
Hinweise zu Besprechungen: Thies in jurisPR-UmwR 11/2018, Anm. 3; Schink in NuR 2019, 77-82; Durner/von Weschpfennig in NVwZ 2018, 1821-1823; Frenz in RdE 2019, 49-56; Ziehm in ZUR 2019, 46
2. Normenkontroll- und Revisionsverfahren zu einem Bebauungsplan nach § 13b BauGB, insb. wegen der Rechtsfrage, ob § 13b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist
VGH Mannheim, U. v. 11.05.2022, 3 S 3180/19; BVerwG, 4 CN 3.22, U. v. 18.7.2023
3. Steckbrief Leerstand 2023, Fachgebiet Bauwirtschaft und Projektentwicklung-Architektur Stadt Ökonomie, Universität Kassel
4. https://statistik.hessen.de/presse/zensus-2022-bevoelkerung-in-hessen