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    Direkter Kontakt:

    Klaus Schaake
    Tel. 0561 – 475 10 11
    post@mittendrin-kassel.de

     

    Gefördert bis Ende 2019 durch:

    Quartiere als attraktive Wohnstandorte stärken

    ADVERTORIAL*

    Das Modernisieren und Instandsetzen von Gebäuden und Ladenlokalen sowie das Gestalten und Begrünen privater Hausund Hofflächen fördert das „Haus- und Hofprogramm Unterneustadt-Bettenhausen“.

    Ein großer Teil der Wohnbebauung in Bettenhausen und der Unterneustadt stammt aus der Zeit vor 1970. Für diese in den Städtebauförderungsgebieten des Kasseler Ostens liegenden Gebäudebestände werden in den kommenden Jahren besondere Anstrengungen bei der Instandhaltung sowie der baulichen und energetischen Ertüchtigung erforderlich sein. Insbesondere bei den mehrgeschossigen Gebäuden in den Wohnquartieren lässt sich ein hoher Sanierungsstau feststellen. Die Anreizförderung „Haus- und Hofprogramm“, die durch Mittel des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ möglich wird, soll die Attraktivität der Quartiere als Wohnstandort stärken. Deshalb fördert dieses voraussichtlich noch bis 2028 laufende Programm insbesondere Maßnahmen an Wohngebäuden und privaten Grundstücken. Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand und die Aufwertung des Wohnumfeldes, davon sind die Initiatoren des Anreizprogramms überzeugt, werden einen Beitrag zur Stadtgestaltung, zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren verbessern.

    Das Haus- und Hofprogramm Unterneustadt-Bettenhausen ist im Quartier präsent und sorgt für neue Gestaltungsmöglichkeiten. Foto: Dominik Reimann.

    Qualifizierte Beratung für Eigentümer:innen
    Für die Eigentümer:innen von im Fördergebiet liegenden Immobilien und Grundstücken gibt es im Rahmen des Haus- und Hofprogramms ein qualifiziertes Beratungsangebot. Um Investitionen in den Gebäudebestand und das Wohnumfeld anzuregen und von Fachleuten konkrete Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen, können sich Eigentümer:innen bezüglich der von ihnen geplanten Sanierungsmaßnahmen beraten lassen. Auf der Grundlage dieser für sie kostenfreien Beratung und auf Basis einer eigens für das Haus- und Hofprogramm erstellten Förderrichtlinie erfahren sie, welche Fördermöglichkeiten es in ihrem konkreten Fall gibt. Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen sowie die Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen.

    In diesem Haus, Blücherstraße 34, ermöglichte das Förderprogramm dem Eigentümer, die Fenster zu erneuern, was zu einer Vereinheitlichung der Straßenfassade beitrug. Foto: Jens Egert.

    Bemühungen der Bürger:innen unterstützen
    Über das Haus- und Hofprogramm bezuschusst und unterstützt die Stadt Kassel die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger, ihre Wohnumgebung zu verbessern, das Stadtbild zu verschönern, wohnungsnahe Aufenthaltsbereiche auch für Mieterinnen und Mieter zu schaffen sowie ökologische Verbesserungen zu erreichen. Besondere Anliegen sind die Aufwertung von Fassaden, die Begrünung von Dächern sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung privater Außenflächen, insbesondere Innenhofsituationen. Darüber hinaus unterstützt die Kommune bzw. Das Förderprogramm die Aufwertung und Wiedernutzung von Ladenlokalen sowie energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit.

    Gebäude und Ladenlokale modernisieren und instandsetzen
    Von außen sichtbare Gebäude- und Grundstücksteile werden mit Vorrang gefördert. Insbesondere die im Folgenden benannten Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung von Fassaden stehen, können als förderfähig anerkannt werden: Die (denkmalgerechte) Fassadensanierung, also beispielsweise Maßnahmen zur Instandsetzung und Gestaltung von Fassaden, die der architektonischen Gestaltung des Hauses entsprechen und sich ins Straßenbild einfügen oder Aufarbeitung bzw. Nachbau historischer Fenster und Türen. In Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung von Fassaden können folgende Maßnahmen ebenfalls als förderfähig anerkannt werden: Sanieren und Reaktivieren leerstehender oder sanierungsbedürftiger Bausubstanz aus 1970 oder vorher zu eigenen oder fremden Wohnzwecken sowie zur gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung. Das Modernisieren der Gebäudeinfrastruktur auf heutige Standards der Gebäudetechnik, also beispielsweise die Erneuerung von Leitungen, barrierefreie Bäder, die Anpassung von Grundrissen an heute Raumbedürfnisse. Die energetische Sanierung, beispielsweise Fassadendämmung, Fenster, Dachbodendämmung oder Dachsanierung sowie Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand und Materialkosten, falls Eigentümer:innen eine Maßnahme fachgerecht in Eigenregie umsetzen.

    Gebäudebezogene Freiflächen verbessern oder schaffen
    Das Programm fördert Maßnahmen, die dem öffentlichen Interesse dienen, wie beispielsweise die Entsiegelung und Begrünung von gebäudebezogenen Freiflächen, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Verbesserung der Biodiversität sowie Maßnahmen, die zu einer verzögerten Ableitung von Niederschlagswasser führen. Darüber hinaus die Umgestaltung von Freiflächen, etwa zugunsten der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Anlage gärtnerisch genutzter Bereiche oder der Schaffung gemeinschaftlich genutzter Freiflächen und Innenhöfen. Ein Augenmerk liegt ebenso auf dem Rückbau leerstehender Gewerbeimmobilien sowie Nebengebäuden, sofern der Rückbau der Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen dient. Die rückzubauenden Gebäude dürfen allerdings weder Einzeldenkmale oder historische Gebäude sein, welche die Bedeutung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage ausmachen, noch dürfen sie visuell wichtige Bestandteile einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sein. Das Programm fördert auch Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den jeweils vereinbarten Fördergegenstand.




    * Bei Advertorials handelt es sich um redaktionell aufgemachte Werbebeiträge von Kundinnen und Kunden. Die printsenrolle verlag & medien GmbH ermöglicht es Interessierten, sich mittels Advertorials zu präsentieren, um auf Ihre Impulse aufmerksam zu machen. Für Advertorials gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die auf der Webseite einsehbar ist.

    19.09.2023

    Das Haus- und Hofprogramm …
    ist eine der Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“. Bund und Land geben hier 67 Prozent Förderung zu den umgesetzten Maßnahmen dazu, der kommunale Eigenanteil liegt bei 33 Prozent. Es ist möglich, zwei Anträge pro Grundstück zu stellen. Einmal für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen und für die Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen. Für die Maßnahmen können 25 Prozent der förderfähigen Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen und maximal 50 Prozent für die Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen bezuschusst werden, maximal jeweils 20.000 Euro. Eigentümer:innen können bei Teilnahme an beiden förderfähigen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro Förderung erhalten.

    Info/Beratung.

    Unterneustadt: Dominik Reimann, Tel. 0561 1001 1203, domink.reimann@nh-projektstadt.de

    Bettenhausen: Clemens Exner, Tel. 0561 1001 1296, clemens.exner@nh-projektstadt.de

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