Vollzugsdefizit I Stellplatzsatzung
§ 3 „[…] Je angefangene 6 Stellplätze ist […] ein stadtklimafester, orts- und landschaftstypischer Baum als Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.[…]“
Satzung zur Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Stellplätzen und zur Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung Kassel)
Auf dem rund 2.000 qm großen Parkplatz des Fachgerichtszentrums des Landes Hessen in der Goethestraße in Kassel steht inzwischen kein Baum mehr.
Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm in der Praxis (im Verwaltungsvollzug) nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. Quelle: Wikipedia