Langfristige Mitbestimmung für die Kultur
Stadt Kassel startet Einrichtung eines Kulturbeirats
Im Rahmen der Umsetzung der „Kulturkonzeption Kassel 2030“ wird im Frühjahr 2023 der „Kulturbeirat der Stadt Kassel“ eingerichtet.
Das Gremium vertritt künftig die gemeinsamen Interessen der Kulturschaffenden und berät den Magistrat. Mit der Einrichtung des Kulturbeirats trägt die Stadt Kassel dem großen Engagement der Kasseler Kulturschaffenden Rechnung und schafft einen langfristigen Rahmen für ihre aktive Mitgestaltung an der kulturellen Weiterentwicklung der Stadt.
Kulturdezernentin Dr. Susanne Völker führt aus: „Der Kulturbeirat knüpft an die partizipative Erarbeitung der Kulturkonzeption an. Der Kulturbeirat verstetigt diesen Austausch und trägt damit zur weiteren Stärkung des Dialogs zwischen Kulturschaffenden, -institutionen, Politik und Verwaltung bei. Er bringt zudem kontinuierlich das Fach- und Praxiswissen aus der Kultur ein. So werden einmal mehr die Potentiale des vertrauensvollen Austauschs sichtbar. Herzlicher Dank gilt allen Beteiligten aus Kultur und Stadtverwaltung, die an der Erarbeitung des Konzepts für den Kulturbeirat mitgewirkt haben.“
Gemeinsam mit einer Gruppe von Kasseler Kulturschaffenden und in Austausch mit anderen Kommunen, die Kulturbeiräte haben, wurden Bedarfe und Ideen für das Gremium ermittelt. In ämterübergreifender Zusammenarbeit wurden inhaltliche, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen definiert und das Modell des Kasseler Kulturbeirats entwickelt. Mit Beschluss der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung im Sommer und der Geschäftsordnung durch den Magistrat im Herbst 2022 wurde die Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Kulturbeirats geschaffen.
Maßnahme der „Kulturkonzeption Kassel 2030“
Die Einrichtung des Kulturbeirats wurde 2018 zusammen mit der „Kulturkonzeption Kassel 2030“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Bereits im Vorwort der Kulturkonzeption betonte Kulturdezernentin Dr. Susanne Völker: „Ich bin überzeugt, dass kommunale Kulturpolitik vor allem dann erfolgreich sein kann, wenn sie sachorientiert agiert und die Verständigung in den Inhalten sucht. Gemeinsam gilt es, eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Insbesondere gemeinsam geführte konstruktive Debatten führen hier zu nachvollziehbaren und glaubwürdigen Entscheidungen der beteiligten Gremien und in der Sache.“ Die Einrichtung des Kulturbeirats stellt somit eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verstetigung des konstruktiven Austauschs dar und fördert weiterführend die vertrauensvolle Kooperation zwischen Kultur und städtischen Gremien.
Zusammensetzung des Kulturbeirats
Der Kulturbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Freien Kulturszenen, der größten öffentlichen Kulturinstitutionen und der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie der Kulturdezernentin/dem Kulturdezernenten zusammen. Die bis zu acht Beiratsmitglieder der Freien Kulturszenen gehören den Sparten Museen und Galerien, Schauspiel und Tanz, Film und digitale Medien, Musik, Bildende Kunst/Grafik/Design, Soziokultur, Literatur sowie „Spartenübergreifend“ an. Sie werden im Rahmen einer Vollversammlung von den Kasseler Kulturschaffenden bestimmt und vom Magistrat der Stadt Kassel berufen. Die größten öffentlichen Kulturinstitutionen, die ihrerseits Vertreterinnen oder Vertreter in den „Kulturbeirat der Stadt Kassel“ entsenden, sind die Museumslandschaft Hessen Kassel, das Staatstheater Kassel, die documenta und Museum Fridericianum gGmbH sowie die Universität Kassel mit der Kunsthochschule.
Aufruf zur Beteiligung bei der Bestimmung der Beiratsmitglieder
Die Abstimmung über die Beiratsmitglieder der Freien Kulturszenen erfolgt in einer Vollversammlung der Kulturschaffenden am 29. März 2023 im Südflügel des KulturBahnhofs Kassel. Um an dieser Vollversammlung teilnehmen zu können, müssen sich die abstimmungsberechtigen Kasseler Kulturschaffenden bis zum 15. Februar 2023 über ein Online-Formular in den Abstimmungsverteiler eintragen. Abstimmungsberechtigt sind alle Kulturschaffenden, die zum Zeitpunkt der Vollversammlung 18 Jahre alt, in Kassel, dem Landkreis Kassel oder einem daran angrenzenden hessischen Landkreis mit Wohnsitz gemeldet und aktiv in den Freien Kulturszenen Kassels tätig sind. Weiterführende Informationen zur Abstimmungsberechtigung sowie das Online-Formular sind ab sofort auf der Webseite www.kassel.de/kulturbeirat zu finden.
„Wir laden alle Akteurinnen und Akteure aus den Freien Kasseler Kulturszenen herzlich ein, sich am Prozess zur Einrichtung des ‚Kulturbeirats der Stadt Kassel‘ zu beteiligen. Denn sie haben damit die Möglichkeit aktiv mitzubestimmen, wer in den kommenden drei Jahren ihre Interessen, Ideen und Belange gebündelt, konstruktiv und zielführend in den Austausch mit Stadtverwaltung und Politik einbringen wird“, so der Aufruf von Kulturdezernentin Dr. Susanne Völker.
Weitere Schritte bis zur Einrichtung des Kulturbeirats
Mit der Eintragung in den Abstimmungsverteiler werden die abstimmungsberechtigten Kulturschaffenden aufgerufen, Nominierungen für die acht Sparten der Freien Kulturszenen einzureichen. Hierbei sind sowohl Selbst- als auch Fremdnominierungen möglich. Die Nominierten werden dem Kreis der Abstimmungsberechtigten im Vorfeld der Vollversammlung der Kulturschaffenden bekannt gegeben. Nach Abstimmung über die Kulturbeiratsmitglieder der Freien Kulturszenen in der Vollversammlung am 29. März 2023 werden diese durch den Magistrat der Stadt Kassel berufen.
Der Kulturbeirat besteht dann drei Jahre bis zur nächsten Vollversammlung in dieser Zusammensetzung und tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.
Weiterführende Informationen sind der städtischen Webseite www.kassel.de/kulturbeirat zu entnehmen.
18.01.2023
Pressemeldung:
documenta-Stadt Kassel