Neue Regeln für den Umgang mit Schadstoffen
Für Altbauten gilt seit Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung ein genereller Asbestverdacht, wobei der Fokus auf dem Umgang mit asbesthaltigen Materialien liegt.
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Frank Rohdes Gartenkolumne: Verpassen Sie nicht die Chance den „Kuss-Knoblauch“ in Ihrer Küche und im Garten zu testen.