Neue Regeln für den Umgang mit Schadstoffen

Tipps für ein gesundes Lebensumfeld.

Für Altbauten gilt seit Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung ein genereller Asbestverdacht. Hausbesitzer und Handwerker stehen vor neuen Herausforderungen beim Umbau und Sanierung. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Umgang mit asbesthaltigen Materialien.

Ziel der Gefahrstoffverordnung ist es, Menschen und Umwelt beim Umgang mit Schadstoffen zu schützen. Dies ist besonders relevant für Asbest, da dieser Stoff in der Vergangenheit aufgrund seiner Hitze- und Säurebeständigkeit, hohen Elastizität und Bindefähigkeit in zahlreichen Produkten Verwendung fand. Alle Gebäude, die vor Oktober 1993 erbaut wurden, gelten nun pauschal als asbestverdächtig. Die neue Verordnung schreibt vor, dass Hausbesitzer im Verdachtsfall eine Mitwirkungs- und Informationspflicht gegenüber beauftragten Firmen haben, damit diese erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen für ihr Personal einleiten können.
In der Praxis bedeutet dies, dass vor Beginn von Renovierungsarbeiten Asbestuntersuchungen durchgeführt werden müssen, wenn der ausführende Betrieb einen Asbestverdacht äußert. Die Herausforderung besteht darin, dass vielen Produkten ihr Asbestgehalt nicht anzusehen ist.

Wo Asbest häufig zu finden ist
Um den Analyseaufwand einzugrenzen, ist es hilfreich, die Produkteigenschaften von Asbest zu kennen. Aufgrund seiner schweren Entflammbarkeit wurde Asbest häufig dort eingesetzt, wo es zu Funkenbildung kommen kann oder eine Brandgefahr besteht, wie bei Kaminen, Revisionsklappen für Schornsteine und im Schornsteinbereich. An diesen Stellen ist daher immer Vorsicht geboten.
Zudem verbessert Asbest die Elastizität von Klebstoffen, Mörteln und Spachtelmassen und wurde diesen Produkten deshalb oft bei gemischt. Insbesondere stehen Kleber unter Bodenbelägen und Wandfliesen sowie Spachtelmassen an Kabelkanälen unter Asbest verdacht. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick.

Herausforderungen und Vorteile
Die neue Gefahrstoffverordnung stellt Hausbesitzer und die Baubranche vor Herausforderungen. Ohne professionelle Hilfe ist die Einschätzung einer potenziellen Gesundheitsgefahr meist nicht möglich. Dies führt zu höheren Kosten durch Asbestuntersuchungen für die Immobilienbesitzer als Auftraggeber.
Sanierungs- und Handwerksfirmen als ausführende Betriebe müssen ihre Mitarbeiter verstärkt für den Umgang mit potenziell asbesthaltigen Materialien schulen und ihre Arbeitsabläufe anpassen, um den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Trotz der zusätzlichen Kosten und des organisatorischen Aufwands überwiegen die Vorteile der Regelungen. Der verbesserte Arbeitsschutz kommt über den Handwerkern hinaus auch den Bewohnern zugute, die ebenfalls vor möglichen Gesundheitsrisiken durch freigesetzte Asbestfasern geschützt sind. Langfristig trägt die Verordnung dazu bei, die Belastung durch Asbest in Gebäuden und Recyclingmaterial zu reduzieren und damit die öffentliche Gesundheit zu fördern.
Hausbesitzer sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, wenn sie Renovierungsarbeiten planen. Eine gründliche Vorbereitung und die rechtzeitige Einbindung von Fachleuten helfen, den Prozess reibungslos und kostengünstiger zu gestalten.

27.10.2025

Die Autoren Dr. Kerstin Volkenant und Peter Wolff
beraten seit über 15 Jahren als Sachverständige für mikrobielle Schäden und Schadstoffe in Gebäuden. Ihr baubiologischer Ansatz setzt beim Menschen und dessen Gesundheit im Wohnumfeld bei gleichzeitigem Erhalt der Bausubstanz an.

Diesen Artikel auch zu lesen in der StadtZeit-Ausgabe 125, Herbst 2025, S. 42
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