Vollzugsdefizit II Stellplatzsatzung
„Die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze beträgt für Wohngebäude 2 Abstellplätze pro Wohnung, […].“
Satzung zur Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Stellplätzen und zur Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung Kassel)
Für die 32 Wohneinheiten sind 64 Fahrradabstellplätze zu errichten. Falls sie überraschenderweise in der Tiefgarage errichtet worden wären, bleibt „nur“ die vorgeschriebene Zugängkeit für Besucher*innen auf der Strecke.
Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm in der Praxis (im Verwaltungsvollzug) nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. Quelle: Wikipedia