Wenn Demokratie an ihre Grenzen stößt
Was heißt es Demokratin oder Demokrat zu sein? Welches Demokratieverständnis ist bei der Umsetzung von Beschlüssen der Kasseler Stadtverordnetenversammlung erkennbar – und spiegeln sich dabei wirklich unsere demokratischen Werte wider?
Magistratsverfassung in Hessen seit 1946
Mit den Kommunalverfassungsgesetzen sollten unmittelbar nach der Entstehung des Landes Hessen die Graswurzeln der Demokratie dauerhaft angesät werden. Man machte die Kraft der noch jungen demokratischen Staatsform ganz entscheidend abhängig vom Geist der Gemeindeordnung: freiheitlich-gemeinsinnig statt obrigkeitlich. „Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates“ heißt es ausdrücklich in § 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Das Kommunalparlament ist die Grundlage des demokratischen Staates
Dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie entsprechend (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) gibt es in jeder Kommune ein von den wahlberechtigten Einwohner:innen gewähltes Kommunalparlament. Die Stadtverordnetenversammlung, in anderen hessischen Kommunen auch Gemeindevertretung oder Kreistag genannt, ist das oberste Organ der Kommune und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. Der Magistrat der Stadt Kassel setzt die Beschlüsse unserer Stadtverordnetenversammlung um, so wird schließlich der Wille der Kasseler Bevölkerung nach einem demokratischen Prozess in Erfüllung gebracht.
Ächtung des M-Wortes wurde von der Kasseler Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 beschlossen
Der Beschluss zur Ächtung des M-Wortes stellt zwar kein Verbot dieses rassistischen Begriffes dar, gleichwohl ist der Magistrat der Stadt Kassel dazu verpflichtet alle möglichen Anstrengungen auf sich zu nehmen um den Beschluss umzusetzen.
Zur Erinnerung der genaue Wortlaut des Beschlusses vom 14. Juni 2021:
“Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel wird die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in Kassel umsetzen und insbesondere anerkennen, dass JEGLICHE Verwendung des M-Wortes rassistisch ist.”
Aus diesem Beschluss ergibt sich für die Stadt Kassel die Verpflichtung proaktiv Informationsgespräche mit den Verantwortlichen Personen zu führen, die immer noch vollkommen unkritisch das M-Wort für ihre Firmen- und Produktbezeichnungen in Kassel verwenden. Bei aufkommenden Verständnisfragen über die Bedeutung oder den Sinn und Zweck des Beschlusses muss die Stadt Kassel aufklären, informieren und beraten. Es gilt für die Stadt mit Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit Umbenennungen anzustreben und diese letztendlich auch durchzusetzen. Zu diesem Zweck sollten auch finanzielle Unterstützungen bereitgestellt werden. Fördergelder für Projekte zur Sichtbarmachung von Rassismus sind schließlich ausreichend vorhanden, warum sollten also ausgerechnet Fördergelder zur effektiven Beseitigung von Rassismus fehlen?
Immerhin gilt es einem demokratischen Beschluss gerecht zu werden und dieser sieht vor, jegliche Verwendung des M-Wortes aus der Stadt zu verbannen.
Sollte der Beschluss auf Inakzeptanz stoßen, oder Verantwortliche gar vorgeben den Beschluss weiter ignorieren zu wollen, muss seitens der Stadt unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass solch ein Verhalten außerhalb unserer demokratischen Wertvorstellungen liegt.
Beschluss zur Ächtung des M-Wortes wird seit über einem Jahr nicht umgesetzt
Der Magistrat der Stadt Kassel scheint allerdings den Beschluss der Ächtung des M-Wortes einfach ad acta legen zu wollen und zeigt sich bemüht ihn als reine Symbolpolitik zu interpretieren. Dies würde zumindest erklären warum seit nunmehr 15 Monaten keine der beispielhaft genannten Aktivitäten von der Stadt Kassel ergriffen wurden.
Eine gefährliche Folge solch einer Ignoranz gegenüber einem demokratischen Beschluss zum Abbau von Anti-Schwarzen Rassismus ist die Entstehung des Eindruckes in der Öffentlichkeit, es würde zwar das eine offiziell gemacht, aber in Wahrheit etwas ganz anderes gedacht. Die Interpretation des Beschlusses der Ächtung des M-Wortes als reine Symbolpolitik wandelt den Beschluss tatsächlich zu einem Symbol, aber zu einem gegenteiligen.
Rechtfertigungsinstrument rassistische Traditionen weiterzuführen
Rassistische Fremdbezeichnungen für Schwarze Menschen dienten einst den Okkupant:innen dazu Menschen zu entmenschlichen, um sie mit Tieren und Handelswaren gleich zu setzen. So waren rassistische Fremdbezeichnungen wie das M-Wort letztendlich Rechtfertigungsinstrumente für menschenverachtende Gräueltaten.
Das eine wird zwar offiziell beschlossen, aber in Wahrheit wird etwas ganz anderes gedacht und getan
Wird ein demokratisch gefasster Beschluss zur Ächtung eines rassistischen Begriffes bewusst ignoriert, entsteht durch diese Ignoranz ein weiteres Rechtfertigungsinstrument rassistische Traditionen getrost weiter führen zu dürfen. Der Magistrat signalisiert: „Das ignorieren solcher Beschlüsse ist okay – wir tun es auch.“
Wenn selbst der Magistrat einem Beschluss zur Beendigung rassistischer Traditionen keine große Beachtung schenkt, warum sollte dann überhaupt Irgendjemand solch einen Beschluss ernst nehmen? Demokratiefeinde fühlen sich in ihrer antidemokratischen Haltung bestätigt und vorbildliche Demokrat:innen, die aus der Zivilgesellschaft heraus wichtige demokratische Prozesse angestoßen haben, werden ausgebremst.
Die Ignoranz gegenüber einem demokratischen Beschluss beschädigt letztendlich unsere gesamte Demokratie. Die Kasseler Grünen feierten beispielsweise die erste Bürger:inneneingabe die erfolgreich angenommen wurde als Beweis dafür, dass die Ausschusskonstruktion in Kassel gut funktioniere. Was ist aber ein Ausschuss wert, wenn Bürger:inneneingaben zwar mit einer Beschlussempfehlung in die Stadtverordnetenversammlung gereicht werden, dort der Beschlussempfehlung auch gefolgt wird, der Beschluss dann aber nicht umgesetzt wird?
Demokatische Werte
Demokrat:in zu sein heißt Demokratie zu leben und demokratische Werte zu vertreten, sich beispielsweise gegen menschenverachtende Phänomene zu stellen und sich bürgerschaftlich zu engagieren. Es bedeutet ebenso demokratisch gefasste Beschlüsse zu akzeptieren und umzusetzen, selbst wenn sie den eigenen Überzeugungen nicht entsprechen.
Die Ächtung des M-Wortes wurde in Kassel mit großer Mehrheit vom obersten Organ unserer Stadt beschlossen. Sie resultiert aus einem bürgerlichen Engagement zur Durchsetzung des ersten Artikels der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Darauf aufbauend riefen die Vereinten Nationen 66 Jahre später die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung aus, die noch bis 2024 läuft.
Offenbar keine Akzeptanz bei den Verantwortlichen
Obwohl die Ächtung des M-Wortes in Kassel also vollumfänglich beispielgebend für die Stärke unserer Demokratie und das vorbildliche leben unserer demokratischen Werte steht, wird auf vielen Ebenen versucht eine veraltete Debatte über das M-Wort aus der Zeit vor der Ächtung des Begriffes aufrecht zu erhalten. Ob in der Berichterstattung der regionalen Presse, oder durch Äußerungen von Gemeindevertreter:innen. Dies zeugt allerdings von einem zweifelhaften Demokratieverständnis.
Solche Reaktionen zeigen ein “nicht wahrhaben wollen” der Verachtung rassistischer Begriffe und weil das Wegerklären der Gewaltwirkung des M-Wortes nach der Ächtung nicht mehr möglich ist, wird stattdessen versucht an der Gültigkeit des demokratischen Beschlusses Zweifel zu erwecken. Auch die regionale Zeitung nimmt diese Position ein und haut in die gleiche Kerbe.
Regionale Presse scheint ebenfalls Akzeptanzprobleme mit dem Beschluss zu haben
Die örtliche Presse scheint sich ebenfalls schwer mit der Akzeptanz der Ächtung des M-Wortes zu tun. Sie titelte beispielsweise kurz nach dem Beschluss: “Streit um M-Apotheke – Kassel ächtet als erste Stadt das M-Wort” und berichtete von einer “knappen Mehrheit”. Damit reduzierte und fokussierte die Regionalzeitung den Beschluss auf eine Apotheke und durch die Formulierung der knappen “grade mal eben so erreichten” Mehrheit wurde versucht, diesen beispielgebenden Erfolg zu schmälern um ihn zu entmachten.
Weiter kritisierte die Regionalzeitung in einem Kommentar eines Mitarbeitenden der Zeitung die Abstimmung über die Ächtung des M-Wortes in der Stadtverordnetenversammlung, ohne vorherige Diskussion im Plenum.
Damit wurde ein ungenaues “Schnellverfahren” suggeriert und die Vorstellung der Ungültigkeit des Beschlusses wurde genährt. Die Suggestion, dass bei einer gründlicheren – sprich: den Regeln entsprechenden – Abhandlung das Ergebnis bestimmt ein anderes gewesen wäre, sollte den Beschluss in die Nähe der Nichtigkeit rücken.
Die regionale Zeitung hätte als Meinungsbilder die Chance gehabt aufklärend über den Beschluss zu Berichten, leider zog sie es vor eine Rechtfertigung zur Missachtung des demokratischen Beschlusses zu konstruieren.
Die Ächtung des M-Wortes ist kein Beschluss zweiter Klasse
Tatsache ist jedoch, dass die Bürger:inneneingabe zur Ächtung des M-Wortes schon unmittelbar nach ihrem Eingang im Büro der Stadtverordnetenversammlung einer gründlichen Überprüfung auf Zulässigkeit unterzogen wurde. Als die Eingabe diese Hürde genommen hatte, wurde sie ausführlich und gründlich in einem Fachausschuss beraten und intensiv diskutiert. Alle Ausschussmitglieder und Stadtverordneten hatten zu jeder Zeit die neunseitige Bürger:inneneingabe vollumfänglich vorliegen und konnten sich diesbezüglich über mehrere Wochen hinweg ausführlich informieren, beraten und austauschen. Umfangreiche wissenschaftliche Ausarbeitungen und Abhandlungen über das M-Wort liegen zudem seit vielen Jahren für jede:n zugänglich vor.
Die neunseitige Bürger:inneneingabe stellte einen Auftrag an die demokratisch gewählten Vertreter:innen der Kasseler Bürger:innen dar, sich ausführlich und vorurteilsfrei mit der Geschichte des M-Wortes zu befassen. In dieser Konsequenz wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2021 die Ächtung des M-Wortes mit über 60% Zustimmung beschlossen. 43 von 71 Stadtverordneten kamen nach ihren Recherchen über die Geschichte des Begriffes uneingeschränkt zu dem Ergebnis, dass jegliche Verwendung des M-Wortes als rassistisch zu verachten ist und stimmten für die Verbannung des Begriffes aus ihrer Stadt. Einige Stadtverordnete konnten sich noch nicht zu diesem Schritt durchringen und enthielten sich, es war also alles andere als eine knappe Entscheidung. Nein, es war ein überaus deutliches Votum für die Ächtung des M-Wortes.
Berichterstattung der Regionalpresse nicht objektiv
Die Berichterstattung der Regionalzeitung mit der Suggestion eines angeblichen “Schnellschusses” und der Falschmeldung einer “knappen Mehrheit” ist alles andere als objektiv und entpuppt sich bei genauerer Recherche letztendlich nur als eine Mischung aus “White Tears” über den Verlust der Deutungshoheit über das M-Wort und “White Fragility” über die Scham der Erkenntnis, dass die eigene Meinungsbildung schon immer vom Rassismus begleitet wurde. Diese Erkenntnis kann schmerzhaft sein, so scheinen sich auch die geschilderten Abwehrreaktionen zu erklären.
Stadt Kassel muss Stellungnahme beim Regierungspräsidium abgeben
Der bisherige Umgang mit der Ächtung des M-Wortes und die Berichterstattung der örtlichen Presse über diesen Beschluss zeigen, wie schwer sich einige Personen und Institutionen der Dominanzgesellschaft damit tun unsere Demokratie wirklich ausnahmslos zu leben und die demokratischen Werte stets wahrhaftig zu vertreten.
Das Regierungspräsidium hat nun in seiner Funktion als aufsichtsbehördliches Organ die Stadt Kassel um eine Stellungnahme zur Umsetzung des Beschlusses der Kasseler Stadtverordnetenversammlung gebeten. Es bleibt abzuwarten, ob dem nun endlich mit angemessenen und stetigen Maßnahmen Genüge getan wird.
Vorgegebene Neutralität gegenüber diesem Beschluss ist letztendlich nur der Versuch die eigene Ignoranz gegenüber Anti-Schwarzen Rassismus zu rechtfertigen.
Wie schon unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 16. Juni 2020 sagte:
27.09.2022
MEINUNG! des mittendrin Autors Thomas Hunstock
Herr Hunstock schreibt als Gastautor für die Frankfurter Rundschau, den Stern und die Berliner Zeitung