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    Direkter Kontakt:

    Klaus Schaake
    Tel. 0561 – 475 10 11
    post@mittendrin-kassel.de

     

    Gefördert bis Ende 2019 durch:

    Der Wagenplatz „Wagenkuppe“ unter Druck

    Die „Wagenkuppe“ in Kassel-Niederzwehren befindet sich aktuell in schwierigem Fahrwasser. Der Wagenplatz hatte sich in 2020 gegründet. Seit Februar 2025 liegt nun eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vor, im März folgte eine Beseitigungsanordnung, beides mit „Sofortvollzug“.

    Der Verein Wagenkuppe e.V. hat aktuell gegen den Sofortvollzug Beschwerde eingereicht und hofft auf einen Erfolg vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dabei geht es darum, auf den Ausgang der anhängigen Baurechtsklage zu warten. Die Baubehörde hingegen möchte im Vorfeld bereits Fakten schaffen.

    Baurechtliche Schwierigkeiten seit 2021
    Seit 2020 gibt es den Wagenplatz – mit dem Wissen der Stadt. Das Bauamt forderte die Bewohner im Dezember 2021 auf, für die bewohnten Wagen Baugenehmigungen zu beantragen. In Eile wurde ein Architekt beauftragt und im Januar 2022 der Bauantrag gestellt. Diesen lehnte das Bauamt in der Folge allerdings ab, ebenso den eingereichten Widerspruch dazu. Seither wartet eine Klage der Bauwägler, dass es zum Gerichtstermin kommt.
    „Wieso bauen sie jetzt plötzlich diesen Druck auf, anstatt weiterhin auf die Klage zu warten?“, kommentiert Benjamin Büchling, Vorsitzender des Vereins Wagenkuppe, dieses Vorgehen mit Unverständnis. Immerhin hatte es bis dahin nicht diese Eile, und dieser plötzliche Umschwung wurde laut Carsten Huhn, Mitglied im Verein, auch nicht begründet. Weichen die Wagen schon vor einem Gerichtstermin zur Baurechtsklage, dann wird es womöglich auch nicht mehr zur Klage kommen. Bei dieser geht es ja um die nachträgliche Genehmigung genau der „baulichen Anlagen“, die nach einer Räumung nicht mehr existieren. Dabei sähe es für die Klage auf Grund vieler Widersprüche gut aus für die Bauwägler. „Das weiß die Bauverwaltung und spielt daher nun diese Karte aus“, so Carsten Huhn weiter.
    Es erweckt den Eindruck, dass das Bauamt, seit 13 Jahren grün geführte, sich mit allen Mitteln wehre gegen das Bedürfnis einiger Menschen, in Wagen zu wohnen. Dabei liegen die Vorteile der ressourcenschonenden Wohnform durchaus auf der Hand – und entsprechen dem, was in Anbetracht der Klimakrise dringend erforderlich ist.

    Foto: Wagenkuppe e.V.


    Die Ablehnung durch die Stadt – und die Widersprüche
    Das Bauamt argumentiert, dass das Grundstück an der Wartekuppe im planerischen Außenbereich liege und dort nichts gebaut, auch kein Bauwagen errichtet werden dürfe. Dabei betrachtet das Bauamt die Wagen als genehmigungspflichtige feste Bebauung. Das Amt beruft sich auf die Außenbereichssatzung von 1974, die allerdings nie fortgeschrieben wurde. Auch die Nachbargrundstücke wurden seither bebaut, so stellte man in 1996 fest, dass dieser Bereich zwar im Außenbereich liege, aber eigentlich dem Innenbereich zugeordnet werden müsse. In der Folge kam es zur Baugenehmigung und Errichtung einer Tennishalle in 1996 sowie einer kleinen Lagerhalle der Feuerwehr in 1998, direkt nebenan. Eine Genehmigung für die Bauwagen will die Stadt heute aber nicht erteilen und beruft sich nunmehr auf den Außenbereich.
    Die weitere Argumentation der Stadt gegen die Bauwagen aus einem Bescheid: „Zudem verunstalteten sie aufgrund ihrer wesensfremden Nutzung (dauerhaftes bzw. ferienhausähnliches Wohnen sowie Gewerbeausübung) das Natur- und Landschaftsbild“ . Dabei handelt es sich nicht nur um ein Gewerbegrundstück lt. Grundbucheintrag sondern auch um „gemischte Baufläche“ nach dem Flächennutzungsplan der Stadt. Vorteile sieht die Baubehörde in der Bauwagensiedlung hingegen keine: „Der Entstehung einer derartigen negativen Vorbildwirkung ist vorzubeugen.

    Die Wagenkuppe – nach Kauf entmüllt und naturiert
    Das verlassene und stark vermüllte Gewerbegrundstück hat Carsten Huhn, ein langjähriger Kasseler Wagenbewohner, im Februar 2020 gekauft. „Es war viel Arbeit, das Grundstück herzurichten und den Müll zu entsorgen“, erläutert er. Seither hat es der Trägerverein „Wagenkuppe e.V.“ zu fairen Konditionen gemietet, „für die mobile Wohn-, Lebens- und Veranstaltungskultur“ ergänzt Carsten Huhn als gleichberechtigter Mitbewohner. So leben hier aktuell fünf Erwachsene und vier Kinder. Entscheidungen werden basisdemokratisch im Konsens beschlossen. Gleichzeitig bietet das Grundstück drei gewerbetreibenden Bewohnern die existentielle Grundlage.

    Foto: Wagenkuppe e.V.

    Der Wagenplatz hat eine geregelte Zufahrt, geregelte Abfallentsorgung und eine Postadresse. Das Grundstück wurde nach dem Kauf von 90m³ Autoschrott, 30m³ wild abgelagertem Sperrmüll, 2,4t Altreifen und 23m³ asbesthaltigem Baustoffbruch befreit. Dieser Unrat war weitgehend von einer Humusschicht überdeckt und von Pflanzen überwuchert. Auch haben die Bauwägler eine Trockensteinmauer sowie einen Krötenteich angelegt und ca. 150m² asphaltierte Fläche entsiegelt. Für eine fünfstellige Summe wurde das Grundstück in 2020 erschlossen, Wasser und Abwasser wurde explizit beantragt und bewilligt für einen Sanitärwagen, der nun aber dort nicht stehen dürfe. Bis Sommer 2024 konnten sich die Bewohner hier auch melden, seither verhindert dies eine Sperre bei der Stadt.

    Die Erschließung war kaufentscheidend
    Die Erschließung wurde im Januar 2020 von der Stadt bewilligt. „Das war kaufentscheidend“, sagt Carsten Huhn und erläutert, dass eine geregelte Erschließung beim früheren Wagenplatz „Am Hafen“ (1998-2004) die einzige behördliche Anforderung war für eine Legalisierung, ebenso ein Gewerbegrundstück und im Außenbereich. Damals war Carsten Huhn bereits dabei.
    Nun sollen die Wagenbewohner die Wagenkuppe verlassen. Eine Alternative, wohin die Bauwägler können, gibt es nicht, denn bis heute gibt es keinen legalen Wagenplatz in Kassel. „Das ist Vertreibungspolitik“, kommentiert dies Benjamin Büchling, Vorsitzender des Vereins Wagenkuppe e.V..

    Fazit
    Die Bewohner*innen der Wagenkuppe kämpfen um den Erhalt ihrer Wohnform – einer Lebensweise, die nachhaltig, ökologisch sinnvoll, sozial vernetzt und politisch hochaktuell ist. Doch stattdessen sehen sie sich in Kassel mit rechtlicher Unsicherheit, bürokratischen Hürden und politischer Ignoranz konfrontiert.
    Die Bauwagenbewohner sammeln auch Spenden für die anhängigen Prozesse und die mannigfaltigen Kosten der städtischen Repressionen. Spenden und Informationen erhält man unter:
    https://www.goodcrowd.org/wagenplatz-wagenkuppe-in-kassel-verteidigen

    Foto: Wagenkuppe e.V.

    08.08.2025

    Text und Bilder:
    Wagenkuppe e.V.

    UPDATE: Inzwischen hat das VGH entschieden.
    Auch vor dem höchsten Gericht Hessens sind wir nun unterlegen wegen des Sofortvollzugs – bevor man überhaupt das eigentliche Verfahren (Klage gegen die versagte Baugenehmigung) abwartet müssen wir weichen oder riskieren Zwangsgelder und Zwangserbringungshaft. Das ist Bitter, dagegen kann man nicht mehr vorgehen, und woher das Gericht hat, dass im Juli noch ein Wagen hinzugekommen sei (fortgesetzter Rechtsbruch) ist uns schleierhaft, es stimmt nicht. Recht haben und Recht bekommen – eine Diskrepanz.

    Hintergrund
    Wagenplätze in Kassel – seit Jahren im politischen Konflikt
    In 1997 gab es eine Räumung in Kassel, mit der dem Wagenplatz „K18“ unter massivem Polizeieinsatz ein Ende bereitet wurde. Demonstrierende wurden weggeschleppt, die Wagen unter dem Protest von rd. 1000 Studierenden fortgeschafft und konfisziert. Die beiden weiteren Wagenplätze „Hotz’n Plotz“ und die „Insel des ewigen Lächelns“ waren ebenfalls angezählt.
    In 1998 musste der älteste Wagenplatz Kassels, der „Hotz’n Plotz“, für einen Neubau eines Wohnhauses mit Kindergarten weichen. Die Bilder der Räumung von K18 im Hinterkopf, positionierte sich damals die Stadt Kassel nach außen hin lösungsorientiert, die Legalisierung schien zum Greifen nah. Einzig die Erschließung wurde zur zwingenden Auflage für den neuen Wagenplatz „Am Hafen“ gemacht. Die Bauvoranfrage für die erforderliche Erschließung der Bauwägler war bewilligt und der Umzug bereits gelaufen, der Neubau konnte pünktlich auf dem verlassenen Grundstück begonnen werden. Dass es doch nicht klappte mit der Legalisierung des Hinterliegergrundstücks am Kasseler Hafen lag daran, dass das eigentliche Hafengelände verkauft wurde. Die Zufahrt zum Wagenplatzgelände verlief über das nun veräußerte Hafengelände, ebenso sollten Wasser, Abwasser und Strom über dieses erschlossen werden. Die Stadt hatte keine Regelungen bezüglich der Überfahrts- und Durchleitungsrechte festlegte. Versehen oder Absicht? Die Wagenbewohner saßen nach kurzer Zeit auf einem gemieteten Grundstück ohne geregelte Zufahrt und ohne die Möglichkeit einer Erschließung – und mussten letztlich auf baubehördliche Anweisung hin das Grundstück verlassen. Das taten sie 2004, nach vielen Verhandlungen mit den Behörden, Kontakten mit den Fraktionen und einigen Gerichtsverfahren gegen den Vermieter, dem die Baubehörde die Beendigung der Wohnform auf seinem Grundstück auferlegt hatte. Weder half der Stadtverordnetenbeschluss vom September 2003, dass eine Fläche für einen genehmigten Wagenplatz in Kassel gesucht werden solle, noch der vom November 2003, dass es eine Interimslösung geben möge, sollte kurzfristig kein geeignetes Areal gefunden werden. Von den eingereichten Grundstücken wurden seinerzeit 43 geprüft und alle abgelehnt, die Suche damit abgeschlossen.

    Wagenplätze in Kassel – zukunftsweisend und von Beuys gefördert
    Auf Wagenplätzen werden ökologische, soziale und gesellschaftliche Ziele praktisch umgesetzt, die man auch in den Wahlprogrammen von SPD, CDU, FDP, Grünen und anderen als theoretische Ziele wiederfindet. Sie stehen für eine alternative Wohnform, die seit 43 Jahren in Kassel gelebt wird. Die Gründung des ersten Wagenplatzes „Hotz’n Plotz“ in 1982 wurde von Joseph Beuys unterstützt. Es folgte eine lange Geschichte Kasseler Wagenplätze mit Höhen, Tiefen und einigen Umzügen – aber bis heute ohne Erlaubnis.
    Schaut man sich Wagenplätze an, so sieht man schnell, es geht um eine nachhaltige, ressourcenschonende, günstige und selbstbestimmte Wohnform ohne Fundament. Regenwasser kann unter den Wagen versickern und Tiere können dort überwintern. Auch sonst sind diese Plätze eher von Pfaden durchzogen als dass befestigte Wege angelegt werden. Die Wagen können sich den Lebensveränderungen der BewohnerInnen anpassen, so können die mobilen Wohnungen an andere Wohnorte folgen. Durch Luxus- und Konsumverzicht leben die BewohnerInnen mit wenig Geld selbstbestimmt und glücklich. Gleichzeitig ist es eine niederschwellige Form der Eigenheimschaffung und ein soziales, unterstützendes und gemeinschaftliches Zusammenleben.

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