
Naumburg-Kernstadt darf sich weiterhin „Kneippheilbad“ nennen
Prädikat bestätigt
Die Kernstadt von Naumburg (Landkreis Kassel) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Kneippheilbad“ zu tragen – neben „Heilbad“ das Prädikat mit den strengsten Kriterien. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat für Naumburg zu bestätigen.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Samstag, 21. Juni, im Rahmen der 855-Jahr-Feier im Kneipp-Kurpark am Haus des Gastes den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Kneippheilbad“ an Naumburgs Bürgermeister Stefan Hable.
„Naumburg liegt landschaftlich attraktiv im Dreieck zwischen Edersee, Habichtswald und Waldecker Bergland. Von Süden kommend bietet sich ein reizvoller Blick auf die Kernstadt mit ihrer historischen Stadtmauer und Fachwerkhäusern, die wie Schwalbennester auf einem felsigen Bergsporn aufgereiht sind. Passenderweise trägt Naumburg auch den Beinamen ,Stadt der Schwalben‘. In dem nordhessischen Kneippheilbad finden rund 30.000 Übernachtungsgäste pro Jahr einen attraktiven Mix aus Heilanwendungen, ,Slow Tourism‘, Aktiv-Urlaub und Familienangeboten – von Natur bis Kultur. Dass Naumburg die strengen Vorgaben für das Prädikat ,Kneippheilbad‘ erfolgreich bestätigen konnte, ist ein schöner Erfolg und eine Belohnung für alle Beteiligten“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.
„Die erneute Anerkennung als Kneippheilbad ist eine wichtige Auszeichnung für unsere schöne und bei den Gästen beliebte Stadt Naumburg und natürlich für alle, die hier vor Ort mit großer Leidenschaft an dem Thema ,Kneipp‘ arbeiten“, so Bürgermeister Stefan Hable bei der Übergabe.
Naumburg-Kernstadt wurde am 16.02.2007 erstmalig das Prädikat „Kneippheilbad“ verliehen. 2015 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren dient einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander und damit den Heilung und Erholung suchenden Patienten und Gästen. Nur so kann sicherstellt werden, dass die Gäste und Patienten in den Heilbädern und Kurorten – auch über Landesgrenzen hinweg – gleichbleibend qualitativ hochwertige Strukturen vorfinden. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2024 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Im Bild v.l.: Regierungspräsident Mark Weinmeister, Stadtverordnetenvorsteherin Julia Hensel, Bürgermeister Stefan Hable, Claudia Thöne (Tourismusförderung Stadt Naumburg), Horst Wenzel und Alina Kolbe (beide RP Kassel). Bildquelle: privat
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 146 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.02.2025).
Weitere Informationen: www.rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung
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