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    Klaus Schaake
    Tel. 0561 – 475 10 11
    post@mittendrin-kassel.de

     

    Gefördert bis Ende 2019 durch:

    Eingabe zum Gewaltschutz an Kasseler Schulen

    Im Dezember 2022 wurde der Schutz für Kinder und Jugendliche an hessischen Schulen gesetzlich verankert und mit der Neufassung des Hessischen Schulgesetzes am 31. März 2023 in Kraft gesetzt. Seither sind Schutzkonzepte Pflicht, doch es fehlt vielerorts an Transparenz und Unterstützung. Eine Bürger:inneneingabe bringt das Thema nun in die Kasseler Stadtverordnetenversammlung.

    Seit der Neufassung des Hessischen Schulgesetzes im Jahr 2023 sind alle Schulen in Hessen gesetzlich verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. Ziel dieser Regelung ist es, Kinder und Jugendliche wirksam vor körperlicher, seelischer und struktureller Gewalt zu schützen und Schulen verbindlich in die Verantwortung für die Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler zu nehmen.

    Schutz vor Diskriminierung und Gewalt

    Das Hessische Schulgesetz (HSchG) setzt den Schulen hierfür einen klaren rechtlichen und pädagogischen Rahmen. § 82 HSchG beschreibt pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen – von präventiven Gesprächen bis hin zu formalen Eingriffen –, die zugleich als Orientierung für die Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten dienen. Darüber hinaus stellt § 3 Abs. 3 HSchG klar, dass niemand wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder anderer Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden darf. § 3 Abs. 9 verpflichtet Schulen ausdrücklich zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie zur Erstellung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Damit formuliert das Hessische Schulgesetz einen umfassenden Schutzauftrag, der nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch Diskriminierung als Form psychischer und struktureller Gewalt einschließt.

    Pflicht ohne Zeitrahmen

    Mit der Gesetzesänderung wurde zwar eine klare Verpflichtung zur Entwicklung schulischer Schutzkonzepte eingeführt, deren Fertigstellung jedoch bewusst nicht als einmaliger Endpunkt, sondern als fortlaufender Entwicklungsprozess verstanden wird. Gleichwohl setzt ein solcher Prozess voraus, dass Schulen mit der Konzeptentwicklung beginnen und erkennbare Entwicklungsstände erreichen. In welchem Umfang Kasseler Schulen diesen Entwicklungsprozess seit Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgaben aufgenommen haben und wie weit die einzelnen Schulen inzwischen fortgeschritten sind, ist öffentlich nicht bekannt. Eine zentrale, transparente Erfassung des Umsetzungs- und Entwicklungsstands der Gewaltschutzkonzepte existiert bislang weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene.

    Warum Gewaltschutzkonzepte notwendig sind

    Berichte spezialisierter Meldestellen und Beratungsstellen zeigen, dass Diskriminierung sowie rassistische, antisemitische und andere menschenfeindliche Vorfälle auch im schulischen Kontext stattfinden. Gewaltschutzkonzepte sollen Schulen befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen, klare Zuständigkeiten festzulegen und Handlungssicherheit im Umgang mit Vorfällen zu schaffen. Sie dienen nicht nur der Intervention, sondern vor allem der Prävention. Ziel ist es, diskriminierende Strukturen abzubauen, Vertrauen zu stärken und sichere Lernräume für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Das Fehlen eines verbindlichen Zeitrahmens in Kombination mit der hohen Arbeitsbelastung vieler Schulen führt jedoch dazu, dass die Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten ohne professionelle, prozessbegleitende Unterstützung in der Praxis häufig nur verzögert, punktuell oder gar nicht vorankommt. Insbesondere für Schulen ohne zusätzliche fachliche Ressourcen bleibt der gesetzliche Auftrag so vielfach abstrakt. Als formaler Fortschritt allein dürften Schutzkonzepte diesen Herausforderungen also kaum gerecht werden. Sie benötigen fachliche Begleitung und verlässliche Unterstützungsstrukturen, damit sie im Schulalltag wirksam greifen und praxisbezogen weiterentwickelt werden können.

    Schulische Antidiskriminierungsstelle

    Vor diesem Hintergrund wurde eine Eingabe an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel gestellt. Ziel ist die Einrichtung einer kommunal getragenen schulischen Antidiskriminierungsstelle, die Schulen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Schutzauftrags unterstützt. Eine solche Stelle könnte zudem als unabhängige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte dienen, Beratung anbieten, Fortbildungen entwickeln und Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer Gewalt- und Schutzkonzepte begleiten. Die Eingabe versteht sich dabei ausdrücklich nicht als Kritik an einzelnen Schulen, sondern als struktureller Vorschlag, um den gesetzlichen Anspruch besser mit der schulischen Realität in Einklang zu bringen. Eine schulische Antidiskriminierungsstelle könnte dabei idealerweise eng mit der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Kassel unter dem Dach des Amtes für Chancengleichheit sowie mit dem Staatlichen Schulamt zusammenarbeiten.

    Das Beispiel BeRBi in Göttingen

    Ein beispielgebendes Modell ist das Projekt BeRBi, ein Modellprojekt zur Etablierung von Antidiskriminierungsberatung an Schulen mit sechs Standorten in Niedersachsen, darunter auch Göttingen. Es zeigt, dass kommunal verankerte, schulübergreifende Antidiskriminierungsstellen Schulen bei der Umsetzung ihres Schutzauftrags wirksam unterstützen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken können. Die Debatte um Gewaltschutz und Antidiskriminierung an Schulen berührt zentrale Fragen kommunaler Verantwortung und gewinnt auch vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunalwahlen an Bedeutung. Wie ernst der gesetzliche Schutzauftrag genommen wird und welche Unterstützung Kasseler Schulen tatsächlich erhalten, wird sich nicht zuletzt auch am Umgang mit der eingereichten Bürger:inneneingabe zeigen.

    Bild: ChatGPT

    29.01.2026

    Pressemitteilung: emPowerKidS

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